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DE Version am 16/07/2021 publiziert

Nach einem Monat Juni, den ich ganzheitlich der konzeptuellen Bekräftigung eines Kassationsverfahrens widmen musste, das sich aufgrund von konkurrierenden Instruktionsformaten schon wieder in der Bestätigung einer strukturellen Sackgassensituation festgefahren hat, ähnlich wie in 2009 (1) und 2019 (2), ist die Zeit reif für einen themenbezogenen Erfahrungsbericht bezüglich solcher Registrierungsanliegen, die meine Arbeit immer wieder unnötig erschweren. Diese Problematik wird in der Keynote-4-Vorschau der Slidefolio-Seite (3) einführend veranschaulicht.

Obwohl das PDF-freundliche Content-Management-System von "Télérecours citoyens (4)", das ich seit Januar 2019 (5) benutze, deutlich weniger zwingend ist, als das altmodische "Papier-per-Einschreiben-mit-PDF-Kopie-per-E-Mail"-Untersuchungsverfahren, mit dem ich mich während meiner ganzen Vorinstruktionsphase 2004-2012 (5) abfinden musste, bleibt das Erstere weit unter den Möglichkeiten des HTML-basierten Web-Formats (6), das ich seit 2004 (5) zur Entwicklung meiner Web-gestützten Master-Franchise-Lösung anwende. Kein Wunder also, dass strukturbedingte Ungleichheiten sich gegeneinander immer weiter verstärken.

Im Gegensatz zu meiner NetPlusUltra®-gestützten Web-Konzeptlösung jedoch, die eine kontinuierliche Matrix-Integration der besten Praktiken sowohl mithilfe als auch im Sinne des zugrundeliegenden Web-orientierten Master-Franchise-Systems fördert, weshalb das Letztere als ein selbst-zertifiziertes Modell im Bereich der Risikovorbeugung durch konzeptualisierte Leistungswertanalyse (zwecks Weiteroptimierung und -konsolidierung) betrachtet werden sollte, erweist sich das von kollaborativen Web-Plattformen (7) wie Télérecours vorgeschriebene PDF-Format - trotz universeller Anerkennung als Datenaustausch- und -archivierungsmedium - im Laufe der Zeit als extrem benachteiligend, sobald es z.B. darum geht, konkrete Beweise zwecks Validierung zu erbringen, die dank des eingesetzten Konzeptbeweisführungsverfahrens (8 & 9) schon längst auf Zielstrebigen Konzeptbeweismodellierungen beruhen, in denen solche Beweise eingebettet sind und bleiben müssen.

Unter den Beschränkungen solcher Informationsaustauschplattformen befinden sich folgende strukturbedingte Mängel (aus einer objektiv DSGVO-informierten Perspektive):

  1. Soviel ich als Klägerin feststellen kann, beruhen solche Tele-Verfahren ganzheitlich auf einer gefährlich überholten Verwaltungsgerichtsordnung (10), die mit den Regeln und Prozessen des privaten Sektors im Bereich der Wirtschaftsspionageabwehr (11) völlig unvereinbar ist.

  2. Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung solcher Tele-Verfahren, werden fernübermittelte Gesuchsunterlagen standardmässig einem inflationären Risiko der Fehlleitung ausgesetzt, bzw. einem mit jedem neuen Einspruch zunehmenden Risiko der Verfahrenskompromittierung in Form und Inhalt.

  3. Ein PDF-Dokument ist naturgemäss nicht flexibel (d.h. multi-modular) genug, um interaktive Informationsabgleiche (durch Hyperlink-Indexierung) zu ermöglichen; ausserdem geht die Interaktivität solcher Dokumente, die Hyperlinks enthalten, bei der Registrierung der fernübermittelten Unterlagen verloren, d.h. bei der Erstellung einer zeitgestempelten digitalen Kopie davon.

  4. Fernübermittelte Dokumente bleiben herunterladbar, was angesichts der völligen undurchsichtigkeit der Benutzeroberfläche hinsichtlich der administrativen Weiterverarbeitung und -übermittlung ein beträchtliches Risiko der Datenzerstreuung birgt.

Das Matrix-gestützte Verfahren für konzeptuelle Gegenbegutachtung, das ich in all diesen Jahren der F&E in nachhaltiger Netzwerkimplementierung und -optimierung konzipiert und weiterverfeinert habe, ermöglichte es mir glücklicherweise, solchen strukturellen "Denkfehlern im System" bei jeder neuen Anwendung desselben Meta-Prozesses entgegenzuwirken, und zwar auf so aufschlussreiche Weise, dass das Konzeptprüfungsraster, das ich im Sinne der konzeptuellen Trennung der Anliegen im Hinblick auf die Instruktion meiner Kassationsbeschwerde von Januar 2020 erstellte, entsprechend einem Ansatz der "linearisierten Vorvalidierung (12)" ohnehin schon für das HTML-basierte Web-Output-Format optimiert war: insofern als das Letztere themenbezogene Multi-Perspektivierung durch Raum und Zeit erlaubt (5), ermöglicht es diese Vorgehensweise, gegebenenfalls konzeptuelle Bekräftigungsmanöver durchzuführen, in solchen Fällen z.B., wenn die Anerkennung von schon längst etablierten Befunden aufgrund von PDF-basierten Beschränkungen übermässig viel Zeit beansprucht, wie zuletzt im Juni.

Mit anderen Worten handelt es sich bei meiner Kassationsbeschwerde von Januar 2020 um das Matrix-gestützte Manuskript des "Alpha-Studienfalls", den ich im Hinblick auf die Aufklärung meiner deklarativen Situation vor dem Hintergrund der Gründung meiner "Web-Organisation Nächster Generation" um so notgezwungener verfassen musste, als die Letztere den Konzeptprototyp-gestützten Master-Franchise-Bereich bezeichnet (13), den ich in einer Situation der legitimen Selbstverteidigung entwicklen musste, d.h. unter der übermässigen Belastung eines sektiererischen Macht- bzw. Einmischungsmissbrauchs durch Vorveruntreute Immobilienbereiche (14), die vor jedweder finanzierten Gründung - bzw. vor jedweder subventionierten statutarischen Sanierung zwecks Einmischungsschadensbehebung und Wiedergutmachung - zunächst einmal entflechtet werden müssen.

Diesem "Masterdossier" auf "Télérecours citoyens" entspricht mein Casefolio-gestützter Web-Autorenstudienfall (15), den ich als eigenständigen Website-Bereich meinem Trustfolio-Modul (16) noch hinzufügen muss, was soviel bedeutet, dass die konzeptuelle Integr(al)ität der Beweis-orientierten Konzeptdemonstration auf meiner Seite des Netzes beta-verriegelt ist (17), und zwar so, dass die Enstehungsgeschichte der strukturellen Kluft sich wieder einmal durch die vier Konsolidierungsstufen des matriziellen Problemlösungskreises bestätigen lässt (Matrix > Verfahren > Problem > Auflösung). Dieses widersprüchliche Verfahren zur Validierung von schon längst etablierten systemischen Zusammenhängen birgt (auch schon längst) ein sehr hohes Produktivitätsfreisetzungspotential, insofern als es (schon wieder) in eine Nullpunkt- bzw. Stillstand-ähnliche Sackgassensituation mündet, aus der konzeptuell gesehen (wieder einmal) ganz eindeutig hervorgeht, dass es sehr wohl der europäische Urheberrechtsansatz in seiner striktesten französischen Fassung, der nun mithilfe der Konzeptlösung anwendbar gemacht (18), bzw. zu einem als operativ Master-zertifizierten Web-Franchise-Dienst transformiert werden muss.

Angesichts der strukturellen Sackgassenkluft, die sich vor dem Hintergrund des fortschreitenden Kassationsverfahrens auf immer selbstbekräftigender Weise bestätigen lässt, müsste ein dieser Bezeichnung würdiges Justizsystem nun endlich zugestehen, dass man von mir als Autorin und Trägerin des Non-Plus-Ultra im Bereich der eigenständig (bzw. durch die NetPlusUltra®-gestützte Web-Konzeptlösung) Master-gesicherten Web-Inkubation nicht länger erwarten kann, dass ich mich rechtsschutzlos allen strukturellen Risiken aussetze, die sich in der allgemeinen digitalen Netzwirtschaft aus der Nichtverfügbarkeit meiner noch zu implementierenden Web-gestützten Master-Franchise-Lösung ergeben. Eine solche Zumutung ist ganz besonders nicht mehr tolerierbar, wenn die betrachtete Master-Franchise-Lösung einen konzeptuellen Reifegrad erreicht hat, der trotz der bestehenden strukturellen Mängel zugleich notwendig und ausreichend ist, um die Master-Gründung der inkubierenden Rechtsträgerorganisation zu ermöglichen; und zwar so, dass die Behebung und Wiedergutmachung des erlittenen moralisch-finanziellen Schadens, der mir als legitime Autorin und Trägerin (19, 20 & 21) bisher (seit 2000) - aufgrund des vor jedweder Proto-Gründung zu entflechtenden Einmischungsmissbrauchs - aufgezwungen wurde, in die Zweckbestimmung der zu gründenden "Web-Organisation Nächster Generation" miteinbezogen wird.

Daniela BERNDT
Eintrag auf Französisch / Englisch

Nähere Angaben
  1. https://www.net-plus-ultra.eu/slidefolio/#images-171
  2. https://www.net-plus-ultra.eu/slidefolio/#images-176
  3. https://www.daniela-berndt.foundation/de/weblog/slidefolio/ (Keynote 4/4)
  4. https://citoyens.telerecours.fr/#/faq (externe Web-Adresse deaktiviert; markieren Sie bitte die URL für eine manuelle Suche per Rechtsklick).
  5. https://net-plus-ultra.daniela-berndt.foundation/de/zeitleisten/expertenmodus/
  6. https://www.daniela-berndt.foundation/masterfolio/
  7. https://www.qwant.com/?q=file+sharing+services&t=web (externe Web-Adresse deaktiviert; markieren Sie bitte die URL für eine manuelle Suche per Rechtsklick).
  8. https://net-plus-ultra.daniela-berndt.foundation/de/zeitleisten/expertenmodus/files/category-kulturelle-wache.html
  9. https://dashfolio-2015.daniela-berndt.foundation/de/system/
  10. https://www.legifrance.gouv.fr/codes/id/LEGITEXT000006070933/ (externe Web-Adresse deaktiviert; markieren Sie bitte die URL für eine manuelle Suche per Rechtsklick).
  11. https://testfolio-alpha.daniela-berndt.foundation/multimedia/bookfolio/?category=intelligence-économique
  12. https://net-plus-ultra.daniela-berndt.foundation/de/zeitleisten/
  13. https://www.daniela-berndt.foundation/de/weblog/slidefolio/ (Keynote 3/4)
  14. https://dashfolio-2020.daniela-berndt.foundation/de/weblog/files/2020-01-01_einweihungseintrag.html
  15. Der Begriff "Casefolio" ist vom Englischen für "case study" und "showcase" abgeleitet (wobei das letztere Wort im vorliegenden Fall meine Konzeptdemonstration bezeichnet).
  16. https://trustfolio.daniela-berndt.foundation
  17. https://trustfolio.daniela-berndt.foundation/de/spezifikationen/
  18. "Konzeptualisiert im Sinne der Anwendbarkeit" versteht sich hier im Sinne von "gLokalisiert zwecks Abdeckung sämtlicher Rechtsschutzbedürfnisse des testenden Autors und Anwenders".
  19. https://www.daniela-berndt.pro
  20. https://www.daniela-berndt.ovh
  21. https://www.daniela-berndt.name